§ 2195 BGB
Verhältnis von Auflage und Zuwendung
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Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.
Suchhilfen: Bedingte Schenkung, Schenkung mit Auflage, Auflage bei Erbschaft, Zuwendung an Auflage, Bedingte Zuwendung, Auflage unwirksam, Erblasser Auflage, Schenkung Bedingung, wendung, dingung