§ 1571 BGB
Unterhalt wegen Alters
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt wegen seines Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann.
Suchhilfen: Altersunterhalt Scheidung, Unterhalt geschiedener Ehegatte, Unterhaltsanspruch im Alter, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt bei fehlender Erwerbstätigkeit, Altersunterhalt Anspruch, Unterhalt nach Scheidung, Unterhalt bei Wegfall Erwerbstätigkeit