§ 1053 BGB
Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
Macht der Nießbraucher einen Gebrauch von der Sache, zu dem er nicht befugt ist, und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers fort, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Suchhilfen: unbefugter Gebrauch Unterlassung, Nutzungsunterlassung Eigentümer, Nießbraucher Nutzung stoppen, unberechtigter Gebrauch klagen, Gebrauch untersagen Eigentümer, Unterlassungsklage bei Nutzung, lassung, sagen