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Gesetze/ BewG /Zweiter Teil – Besondere Bewertungsvorschriften/Vierter Abschnitt – Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997/C. – Grundvermögen/I. – Unbebaute Grundstücke

§ 145 BewG

(weggefallen)

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  • gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
  • dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
  • buzer.de – Änderungshistorie

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