§ 37 WO

Wahlverfahren

📖

Haben Arbeitgeber und Wahlvorstand in einem Betrieb mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten die Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren vereinbart (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes), richtet sich das Wahlverfahren nach § 36.

Suchhilfen: Betriebsratswahl vereinfachtes Verfahren, Wahlberechtigte im Betrieb, vereinfachte Betriebsratswahl, Wahlablauf Betriebsrat, fahren