§ 2 BelWertV

Gegenstand der Wertermittlung

Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.

Suchhilfen: Grundstück Beleihungswert, Ausländisches Grundpfandrecht bewerten, Wertermittlung ausländisches Recht, Belastetes Grundstück Bewertung, Grundpfandrechte Wertermittlung, Grundstücksgleiche Rechte Beleihungswert, werten, wertung