§ 33 BEHV

Löschung von Emissionszertifikaten

📖

(1) Kontoinhaber oder kontobevollmächtigte Personen können Emissionszertifikate löschen, indem sie eine bestimmte Anzahl von Emissionszertifikaten von ihrem Konto auf ein Löschungskonto transferieren.

(2) Gelöschte Emissionszertifikate werden nicht auf die Abgabeverpflichtung nach § 8 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angerechnet.

Suchhilfen: CO2‑Zertifikate vernichten, Emissionszertifikate entfernen, Zertifikate nicht anrechnen lassen, Löschung von Emissionszertifikaten, Zertifikate aus Konto entfernen, nichten, fernen, rechnen