§ 32 3. DV-BEG Berücksichtigung anderweitigen Einkommens ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für die Berücksichtigung des durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommens findet § 17 entsprechende Anwendung.