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Gesetze/ 3. DV-BEG /II. – Unselbständige Berufe/1. – Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche/b) – Kapitalentschädigung

§ 31 3. DV-BEG

Alters- und Hinterbliebenenversorgung

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Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

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