§ 6 BEEG Auszahlung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.