Gesetz über das Ausländerzentralregister
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.4.2026 I Nr. 112
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers
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Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
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Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
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Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht
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Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
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Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
- § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
- § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
- § 12 Gruppenauskunft
- § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
- § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
- § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz
- § 15a Automatisierte Datenübermittlung
- § 16 Datenübermittlung an Gerichte
- § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt
- § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 17b Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
- § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
- § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
- § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
- § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen
- § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden
- § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- § 18g Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden
- § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
- § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
- § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
- § 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
- § 24 Planungsdaten
- § 24a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
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Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
- § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG
- § 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
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Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person
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Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung
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Kapitel 6 Weitere Behörden