§ 79 AWV Beschränkungen nach § 5 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 74 bis 77 gelten auch für Deutsche im Ausland.