Außenwirtschaftsverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 11.3.2026 I Nr. 66
V in Kraft gem. § 83 Satz 1 iVm Art. 4 Abs. 1 Satz 1 G v. 6.6.2013 I 1482 mWv 1.9.2013
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Beantragung von Genehmigungen
- § 2 Zertifikate nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG
- § 3 Formerfordernisse; Verwaltungsportal und Fristlauf
- § 4 Erteilung von Genehmigungen
- § 5 (weggefallen)
- § 6 Aufbewahrung von Verwaltungsakten
- § 7 Boykotterklärung
- § 7a Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten
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Kapitel 2 Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland
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Abschnitt 1 Beschränkungen
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Unterabschnitt 1 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
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Unterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Verbringung aus dem Inland
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Abschnitt 2 Verfahrens- und Meldevorschriften
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Unterabschnitt 1 Ausfuhr und Wiederausfuhr
- § 12 Gestellung und Anmeldung
- § 13 (weggefallen)
- § 14 Verfahren bei der zollamtlichen Behandlung
- § 15 Vereinfachte Zollanmeldung
- § 16 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Ausfuhr von Mineralöl und Gas
- § 19 Ausfuhr von Obst und Gemüse
- § 20 Wiederausfuhren
- § 20a Summarische Ausgangsanmeldung
- § 20b Wiederausfuhrmitteilung
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Unterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr
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Unterabschnitt 3 Genehmigungsbedürftige Verbringung und Zertifizierungsverfahren
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Kapitel 3 Einfuhr
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Abschnitt 1 Beschränkungen und allgemeine Verfahrensvorschriften
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Abschnitt 2 Einfuhrabfertigung
- § 31 Antrag auf Einfuhrabfertigung
- § 32 Einfuhrdokumente
- § 33 Verfahren bei der Einfuhrabfertigung
- § 34 Erhebung von Einfuhrdaten
- § 35 (weggefallen)
- § 36 Vorherige Einfuhrüberwachung
- § 37 Einfuhrabfertigung bei vorheriger Einfuhrüberwachung
- § 38 Ursprungszeugnis und Ursprungserklärung
- § 39 Einfuhrgenehmigung
- § 40 Erleichtertes Verfahren für landwirtschaftliche Waren
- § 41 Erleichtertes Verfahren für sonstige Waren
- § 42 Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen
- § 43 Zwangsvollstreckung
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Kapitel 4 Sonstiger Güterverkehr
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Abschnitt 1 Durchfuhr
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Abschnitt 2 Handels- und Vermittlungsgeschäfte
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Kapitel 5 Dienstleistungsverkehr
- § 49 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen
- § 50 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung
- § 51 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Inland
- § 52 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen
- § 52a Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht
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Kapitel 6 Beschränkungen des Kapitalverkehrs
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Abschnitt 1 Beschränkungen nach § 4 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erfüllung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden
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Abschnitt 2 Prüfung von Unternehmenserwerben
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Unterabschnitt 1 Sektorübergreifende Prüfung von Unternehmenserwerben
- § 55 Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung
- § 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
- § 56 Stimmrechtsanteile
- § 57 (weggefallen)
- § 58 Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 58a Freigabe eines Erwerbs nach § 55
- § 59 Untersagung oder Anordnungen
- § 59a Ausnahmen von den Vollzugsbeschränkungen nach § 15 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes
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Unterabschnitt 2 Sektorspezifische Prüfung von Unternehmenserwerben
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Unterabschnitt 3 Verfahrensübergreifende Vorschriften
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Kapitel 7 Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Meldevorschriften im Kapitalverkehr
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Abschnitt 3 Meldung von Zahlungen
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Abschnitt 4 Meldefristen, Meldestellen und Ausnahmen von der Meldepflicht
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Kapitel 8 Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen
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Abschnitt 1 Ausfuhr-, Handels- und Vermittlungsverbote
- § 74 Ausfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern
- § 75 Verbote von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Bezug auf in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Güter
- § 76 Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75
- § 76a Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen
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Abschnitt 2 Einfuhr- und Verbringungsverbote
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Abschnitt 3 Besondere Genehmigungserfordernisse
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Abschnitt 4 Auslandstaten Deutscher
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Kapitel 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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Abschnitt 1 Straftaten
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Kapitel 10 Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 82a Übergangsbestimmungen
- § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- § 83 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 2 (zu § 64) DIREKA1 Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
- Anlage 3 (zu § 65) DIREKA2 Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
- Anlage 4 (zu § 66) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 5 (zu den §§ 67 und § 70 Absatz 1 Nummer 2) ZABILC1 Zahlungen für Dienstleistungen, Transit, Direktinvestitionen, Kapitalverkehr (einschließlich Wertpapier- und Zinserträge) im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 6 (zu den §§ 67 Absatz 4 und § 70 Absatz 1 Nummer 1) ZABILC2 Zahlungen für Wertpapiergeschäfte, Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr nach § 67 Abs. 4 und § 70 Abs. 1 Nr. 1 der Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 7 (zu § 70 Absatz 1 Nummer 3) ZABILC3 Zahlungen für den Reiseverkehr (Karten-Umsätze) im Außenwirtschaftsverkehr nach § 70 Abs. 1 Nr. 3 der Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage 8 (zu § 70 Absatz 1 Nummer 3) Leistungsverzeichnis zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz