§ 3 AuslAdMV
Meldepflichtige Stelle, Mitteilung von Änderungen und Berichtigungen
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Meldepflichtig ist die nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz zur internationalen Adoptionsvermittlung befugte Stelle, die zum Zeitpunkt des die Meldepflicht auslösenden Ereignisses die Akten des Adoptionsverfahrens führt. Ein Wechsel der aktenführenden Stelle sowie Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen des Inhalts einer Meldung sind der Bundeszentralstelle unverzüglich mitzuteilen.
Suchhilfen: Adoptionsvermittlung Meldung ändern, Wechsel der Adoptionsstelle melden, Berichtigung der Adoptionsakte melden, Aktenführung bei Adoption ändern, Meldung von Änderungen bei Adoption, Adoptionsstelle Wechsel anzeigen, richtigung, zeigen