Verordnung über Meldungen internationaler Adoptionsvermittlungsfälle an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 2 G v. 12.2.2021 I 226
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Adoptionsvermittlungsverfahren im Verhältnis zu Vertragsstaaten des Adoptionsübereinkommens
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Abschnitt 3 Adoptionsvermittlungsverfahren im Verhältnis zu sonstigen Staaten
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Abschnitt 4 Verfahren
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Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften