§ 1 AusbBerAufhV 2001
Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
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Die Anerkennung folgender Ausbildungsberufe wird aufgehoben:
- 1.
- Bohrer,
- 2.
- Handschuhmacher,
- 3.
- Hobler,
- 4.
- Lichtdruckretuscheur,
- 5.
- Schriftgießer,
- 6.
- Stahlstichpräger,
- 7.
- Wärmestellengehilfe,
- 8.
- Zahnlagerist.
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