§ 19 AtAV

Sprachenregelung

(1) Der Genehmigungsantrag sowie erforderliche zusätzliche Unterlagen und Informationen sind in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.

(2) Soweit der Genehmigungsantrag dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Zweck der Zustimmung übermittelt wird, liefert der Versender auf Antrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.

Suchhilfen: Antrag in Englisch, Übersetzungspflicht, Genehmigungsantrag Sprache, Deutsch‑oder‑Englisch Vorgabe, Sprachenregelung Genehmigung, Unterlagen in Fremdsprache einreichen, Beglaubigte Übersetzung beantragen, lagen, reichen, setzung, antragen