Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ersetzt V 830-2-9-53 v. 28.6.2022 I 1014 (AnrV 2022)
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Anzurechnendes Einkommen
- § 3 Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
- § 4 Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
- § 5 Ermittlung weiterer Stufenzahlen
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage (zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2023 in Euro