§ 4a AMG

Ausnahme vom Anwendungsbereich

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Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Gewebe, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs einer Person entnommen werden, um auf diese ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit rückübertragen zu werden.

Suchhilfen: autologe Transfusion, Eigenblut Rückgabe, Eigengewebe Rückübertragung, autologe Blutentnahme, Eigenblutspende ohne Aufbereitung, Rücktransfusion von Eigengewebe, unveränderte Gewebetransfusion, bereitung