§ 47 ALG Berechnungsgrundsätze ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.