Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 4 G v. 12.2.2021 I 226
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten und Verfahren
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Abschnitt 2 Internationale Adoptionsvermittlung im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten
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Abschnitt 3 Bescheinigungen über das Zustandekommen oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
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Abschnitt 4 Zeitlicher Anwendungsbereich