§ 2 ZweiradAusbV – Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte ZweiradAusbV, nicht nur diese Vorschrift):
Ersetzt V 806-22-1-48 v. 25.7.2008 I 1560 (ZweirMAusbV 2008)
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026