Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 144 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
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Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
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Zweiter Abschnitt Selbstschutz
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Dritter Abschnitt Warnung der Bevölkerung
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Vierter Abschnitt Schutzbau
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Fünfter Abschnitt Aufenthaltsregelung
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Sechster Abschnitt Katastrophenschutz im Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Bundes
- § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes
- § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
- § 13 Ausstattung
- § 14 Aus- und Fortbildung
- § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
- § 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
- § 17 Datenerhebung und -verwendung
- § 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 19 Schutzkommission
- § 20 Unterstützung des Ehrenamtes
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Siebter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
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Achter Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
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Neunter Abschnitt Organisationen, Helferinnen und Helfer
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Zehnter Abschnitt Kosten des Zivilschutzes
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Elfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
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Zwölfter Abschnitt Schlußbestimmungen