§ 10 ZSDigRentÜGremV
Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
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(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.
Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums sind nicht öffentlich.
(2) Auf Einladung der vorsitzenden Person können Gäste an Sitzungen des Steuerungsgremiums teilnehmen.