Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin

Zuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung

ZOZÜV · Ausfertigung: 14. Mai 1999 · 3 Einzelnormen

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