§ 5 ZHG§8DV

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Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie 40 Stunden
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre 20 Stunden.

Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012