Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2022
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.12.2020 I 2675
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Inhalt
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
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Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
- § 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
- § 4 Anschriftenbestand
- § 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
- § 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
- § 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
- § 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
- § 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
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Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten