Inhaltsübersicht ZensG 2022

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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebungen

Unterabschnitt 1
Bevölkerungszählung

§ 3Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
§ 4Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
§ 5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
§ 7Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
§ 8Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

Unterabschnitt 2
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 9Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung

Unterabschnitt 3
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 11Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 12Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 13Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Unterabschnitt 4
Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 14Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 15Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 16Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 17Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
§ 18Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

Abschnitt 3
Organisation

§ 19Weitere Erhebungsstellen
§ 20Erhebungsbeauftragte

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse

§ 21Mehrfachfallprüfung
§ 22Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung

Abschnitt 5
Auskunftspflicht

§ 23Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 24Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 25Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§ 26Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

Abschnitt 6
Datenschutz und Datenverarbeitung

§ 27Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
§ 28Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
§ 29Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
§ 30Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
§ 31Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
§ 32Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 33Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 34Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
§ 36Finanzzuweisung
§ 36aVerordnungsermächtigung
§ 37Inkrafttreten