§ 13 ZDVWahlV 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.