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WZG§4SBek
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
WZG§4SBek · Ausfertigung: 19. März 1985 · 7 Einzelnormen
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
I.
II.
III.
Schlußformel
Anlage 1
Amtliche Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Schweden
Anlage 2
Internationaler Währungsfonds
Anlage 3
Internationale Seeschiffahrts-Organisation