Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz
Anlage
(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnung und Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1985, 1897)
Der Bundesminister der Justiz
(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnung und Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1985, 1897)