§ 39 WuSolvV – Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand

📖 🔍

Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. August 2025