§ 39 WuSolvV – Gegenwärtiger potenzieller Wiedereindeckungsaufwand ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand ist der höhere Wert aus Null und dem aktuellen Marktwert des Derivats. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. August 2025