Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz
Geändert durch Art. 1 V v. 14.2.2024 I Nr. 48
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- § 2 Garantieübernahme
- § 3 Bedingungen für die Garantieübernahme
- § 4 Angemessene Gegenleistung und Obergrenze für Garantien
- § 5 Rekapitalisierungsinstrumente
- § 6 Bedingungen für hybride Finanzinstrumente
- § 7 Bedingungen für Beteiligungen mit Vollstimmrecht
- § 8 Auflagen und Bedingungen für Unternehmen, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
- § 9 Auflagen und Bedingungen bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes
- § 10 Auflagen und Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes
- § 11 Auflagen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rekapitalisierungsmaßnahmen
- § 12 Vertraglich abzusichernde Rechte des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- § 13 Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme
- § 14 Inkrafttreten