§ 1 WPapBerAV

📖 🔍

Die dem Amt für Wertpapierbereinigung durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben sind vom 1. Juni 1964 an von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts wahrzunehmen.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012