Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

WpÜG-Angebotsverordnung

WpÜGAngebV · Ausfertigung: 27. Dezember 2001 · 16 Einzelnormen

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.12.2023 I Nr. 354

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