Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 2 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeines zur Förderung
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Abschnitt 1 Zweck und Maßnahmen der Förderung
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Abschnitt 2 Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage
- § 5 Anforderungen an die Förderung
- § 6 Allgemeine Fördergrundsätze
- § 7 Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
- § 8 Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
- § 9 Einkommensgrenzen
- § 10 Wohnungsgrößen
- § 11 Förderempfänger
- § 12 Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
- § 13 Förderzusage
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Abschnitt 3 Kooperationsvertrag
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Teil 2 Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 3 Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum
- § 25 Anwendungsbereich
- § 26 Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- § 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
- § 28 Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
- § 29 Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
- § 30 Freistellung von Belegungsbindungen
- § 31 Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
- § 32 Sonstige Vorschriften der Sicherung
- § 33 Geldleistung bei Gesetzesverstößen
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Teil 3 Bundesmittel
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Teil 4 Ergänzungsvorschriften
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Teil 5 Überleitungs- und Schlussvorschriften
- § 46 Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 47 Darlehen des Bundes und Förderung auf Grund früheren Rechts
- § 48 Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- § 49 Anwendung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
- § 50 Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
- § 51 Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
- § 52 Bußgeldvorschriften