Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 7.8.2021 I 3311
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Wahl
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Kapitel 1 Wahl durch die Arbeitnehmer eines Betriebs
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Abschnitt 3 Stimmabgabe
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Abschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe
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Abschnitt 5 Stimmauszählung und Ergebnis
- § 18 Öffentliche Stimmauszählung
- § 19 Ermittlung der Gewählten
- § 19a Ermittlung der Gewählten in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Fall der Gesamterfüllung
- § 19b Ermittlung der Gewählten in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Fall der Getrennterfüllung
- § 20 Niederschrift des Wahlergebnisses
- § 21 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Gewählten
- § 22 Aufbewahrung der Wahlakten, Bekanntmachung des Unternehmens
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Kapitel 2 Wahl durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen
- § 23 Allgemeine Vorschriften
- § 24 Mitteilung des Unternehmens
- § 25 Wahlvorstände
- § 26 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands oder des Hauptwahlvorstands
- § 27 Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebswahlvorstands, Fristen
- § 28 Wahlausschreiben
- § 29 Wahlvorschläge
- § 30 Schriftliche Stimmabgabe
- § 31 Stimmauszählung, Niederschrift, Bekanntmachung
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Teil 2 Abberufung
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Kapitel 1 Abberufung durch die Arbeitnehmer eines Betriebs
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Kapitel 2 Abberufung durch die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe oder mehrerer Unternehmen
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Teil 3 Besondere Vorschriften bei Teilnahme von Arbeitnehmern eines Seebetriebs
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Teil 4 Schlussbestimmung und Übergangsregelung