Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
-
Teil 2 Feststellung der Eignung
-
Kapitel 1 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
-
Kapitel 2 Vorgaben für das spätere Vorhaben
-
Abschnitt 1 Allgemeines
-
Unterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- § 4 Monitoring
- § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
- § 9 Abfälle
- § 10 Korrosionsschutz
- § 11 Anlagenkühlung
- § 12 Abwasser
- § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
- § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
- § 15 Dieselgeneratoren
- § 16 Kolk- und Kabelschutz
-
Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
-
Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 18 Seeraumbeobachtung
- § 19 Bauweise
- § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
- § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
-
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
-
Unterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz
-
Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
-
Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
-
-
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
-
-
-
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
-
Teil 4 Schlussbestimmungen