Inhaltsübersicht WindSeeG

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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2Anwendungsbereich
§ 2aAusschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
§ 3Begriffsbestimmungen
Teil 2
Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan
§ 4Zweck des Flächenentwicklungsplans
§ 5Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
§ 6Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
§ 7Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 8Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
§ 8aErklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
Abschnitt 2
Zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 9Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 10aErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
§ 10bErstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
§ 11Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
§ 12Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
§ 13Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
Teil 3
Ausschreibungen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 14Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
§ 14aErgänzende Kapazitätszuweisung
§ 15Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
Abschnitt 2
Ausschreibungen für
nicht zentral voruntersuchte Flächen
§ 16Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 17Anforderungen an Gebote
§ 18Sicherheit
§ 19Höchstwert
§ 20Zuschlagsverfahren, anzulegender Wert
§ 21Dynamisches Gebotsverfahren
§ 22Nähere Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens
§ 23Zweite Gebotskomponente
§ 24Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 25Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 26Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 27Ausschreibungsvolumen
§ 28Planung der Offshore-Anbindungsleitungen
§ 29Bekanntmachung der Ausschreibungen
§ 30Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 31Anforderungen an Gebote
§ 32Sicherheit
§ 33Höchstwert
§ 34Zuschlagsverfahren
§ 35Flächenbezug des Zuschlags
§ 36Zuschlagswert und anzulegender Wert
§ 37Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 38Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Abschnitt 4
(weggefallen)
Unterabschnitt 1
(weggefallen)
§ 39(weggefallen)
§ 40(weggefallen)
§ 41(weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 43(weggefallen)
§ 44(weggefallen)
§ 45(weggefallen)
Unterabschnitt 2
(weggefallen)
§ 46(weggefallen)
§ 47(weggefallen)
§ 48(weggefallen)
§ 49(weggefallen)
Abschnitt 5
Ausschreibungen für
zentral voruntersuchte Flächen
Unterabschnitt 1
Besondere Ausschreibungsbedingungen
§ 50Bekanntmachung der Ausschreibung
§ 51Anforderungen an Gebote
§ 52Sicherheit
§ 53Bewertung der Gebote, Kriterien
§ 54Zuschlagsverfahren
§ 55Rechtsfolgen des Zuschlags
§ 56Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag
Unterabschnitt 2
Bestimmungen zur Zahlung
§ 57Zweckbindung der Zahlungen
§ 58Meeresnaturschutz-, Fischerei- und Transformationskomponente
§ 59Stromkostensenkungskomponente
Abschnitt 6
Eintrittsrecht für bestehende Projekte
§ 60Eintrittsrecht für den Inhaber eines bestehenden Projekts
§ 61Voraussetzungen und Reichweite des Eintrittsrechts
§ 62Datenüberlassung und Verzichtserklärung
§ 63Ausübung des Eintrittsrechts
§ 64Rechtsfolgen des Eintritts
Teil 4
Zulassung, Errichtung und
Betrieb von Windenergieanlagen auf See
sowie Anlagen zur Übertragung der Energie
§ 65Geltungsbereich von Teil 4
Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen
§ 66Planfeststellung und Plangenehmigung
§ 67Verhältnis der Planfeststellung und Plangenehmigung zu den Ausschreibungen
§ 68Planfeststellungsverfahren
§ 69Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 70Plangenehmigung
§ 70aPlangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See auf Beschleunigungsflächen
§ 70bVorhaben in Infrastrukturgebieten
§ 71Vorläufige Anordnung
§ 72Umweltverträglichkeitsprüfung; marine Biotope
§ 72aAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 72bAusnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991
§ 73Veränderungssperre
§ 74Sicherheitszonen
§ 75Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen
§ 76Rechtsbehelfe
Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb
und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 77Pflichten der verantwortlichen Personen
§ 78Verantwortliche Personen
§ 79Überwachung der Einrichtungen
§ 80Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung
Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen
für Windenergieanlagen auf See
§ 81Realisierungsfristen
§ 82Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 83Ausnahme von den Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen
§ 84Rückgabe von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 85Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen
§ 86Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen
§ 87Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Zuschlägen, Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen
§ 88Erstattung von Sicherheiten bei Realisierung oder Erfüllung von Pönalen
§ 89Austausch von Windenergieanlagen auf See
§ 90Nachnutzung; Verpflichtungserklärung
§ 91Nutzung von Unterlagen
Abschnitt 3
Sonstige Energiegewinnung
§ 92Ausschreibung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung
Teil 5
Besondere Bestimmungen
für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder
§ 93Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See
§ 94Zahlungsanspruch für Strom aus Pilotwindenergieanlagen auf See
§ 95Netzanbindungskapazität; Zulassung, Errichtung, Betrieb und Beseitigung
Teil 6
Sonstige Bestimmungen
§ 96Verordnungsermächtigung
§ 96aVerordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen
§ 97Rechtsschutz bei Ausschreibungen für bestehende Projekte
§ 98Bekanntmachungen und Unterrichtungen
§ 99Verwaltungsvollstreckung
§ 100Bußgeldvorschriften
§ 101Gebühren und Auslagen; Subdelegation
§ 102Übergangsbestimmungen
§ 103Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesnetzagentur
§ 104Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 105Durchführung von Terminen
Anlage
(zu § 80
Absatz 3)
Anforderungen an Sicherheitsleistungen