Art 1 WGemRefKiVtrG

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Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 27. Februar 2015