§ 3 WeinV 1995 – Formular für Anträge auf Genehmigung einer Neuanpflanzung (zu § 7c Absatz 2 des Weingesetzes)

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Anträge nach § 7c Absatz 1 Satz 1 des Weingesetzes sind auf dem von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereitgestellten Formular zu stellen. Das Formular kann auch elektronisch bereitgestellt sein.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte WeinV 1995, nicht nur diese Vorschrift):

Neugefasst durch Bek. v. 21.4.2009 I 827;

zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 24.6.2024 I Nr. 215

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026