§ 9 WPflG Wehrdienstunfähigkeit ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist.