Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung

VZOZÜV · Ausfertigung: 10. Dezember 2003 · 3 Einzelnormen

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