§ 3 VWGmbHG
📖
↗ Links
Die Kontrolle über die Gesellschaft auf Grund der Verordnung Nr. 202 der Britischen Militärregierung endet mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die Kontrolle über die Gesellschaft auf Grund der Verordnung Nr. 202 der Britischen Militärregierung endet mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.