§ 122 VVG Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 95 bis 98 über die Veräußerung der versicherten Sache sind entsprechend anzuwenden.