Vermögensteuergesetz
Neugefasst durch Bek. v. 14.11.1990 I 2467,
zuletzt geändert durch Art. 107 G v. 29.10.2001 I 2785
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Inhalt
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II. Steuerberechnung
- § 6 Freibeträge für natürliche Personen
- § 7 Freibetrag für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
- § 8 Besteuerungsgrenze bei Körperschaften und bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 9 Steuerpflichtiges Vermögen
- § 10 Steuersatz
- § 11 Anrechnung ausländischer Steuern
- § 12 Steuerermäßigung bei Auslandsvermögen
- § 13 Pauschbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht
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V. Schlußvorschriften
- § 24 Neufassung
- § 24a
- § 24b Verzicht auf die Vermögensteuer der umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen für das zweite Halbjahr 1990
- § 24c Zeitlich befristete Sondervorschrift für die Besteuerung nach dem Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 25 Anwendung des Gesetzes