§ 5 VSchwKrSchV
Öffentliche Bekanntmachung
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Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.
Öffentliche Bekanntmachung
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.