§ 9 VRegV – Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen

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Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VRegV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 4.5.2021 I 882

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2022