§ 9 VRegV – Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 8 gelten entsprechend.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VRegV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 4.5.2021 I 882
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Dezember 2022