Art 10 VReformG – Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen

📖 🔍

Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VReformG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.4.2005 I 1106

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 28. November 2023