Art 10 VReformG – Wegfall der Dynamisierung von Stellenzulagen
Stellenzulagen werden bei allgemeinen Anpassungen der Besoldung nicht erhöht, soweit sie nicht als das Grundgehalt ergänzend ausgewiesen sind.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VReformG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.4.2005 I 1106
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 28. November 2023