§ 25 VersVermV Rückversicherungen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die §§ 20 bis 24 gelten nicht für die Vermittlung von und die Beratung über Rückversicherungen.